Leichtsattel

Der Leichtsattel-Anhänger ist für die neue Fahrerlaubnis-Richtlinie konzipiert. Er lässt sich mit der Führerschein-Kombination BE fahren.
Die Sattelzugmaschine hat demnach ein zul. Ges.-Gew. von 3500 kg (Klasse B).
Der Sattelanhänger erhält dann ein zul. Ges.-Gew. von 5250 kg.
Bei diesem Gespann sind Nutzlasten von bis zu 4000 kg möglich.
Alle Aufbauarten sind bei diesem Sattelanhänger möglich.

Der Umbau zur Sattelzugmaschine erfolgt ebenfalls durch uns, Kombinationen mit Wechselaufbauten sind ebenfalls möglich.

 

 

 

 

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